Nach Trinkgelage Mann mit Messer im Gesicht verletzt
BAD CANNSTATT: 41 Jahre alter Angeklagter kann sich an nichts mehr erinnern
(wic) - Schwer alkoholkrank, mehrere Gewaltausbrüche im Rausch, drogensüchtig und arbeitslos. So steht ein 41-jähriger gelernter Steinmetz seit gestern vor dem Landgericht Stuttgart. Er hat laut Anklage zwei Menschen verletzt: Nach einem Trinkgelage in Bad Cannstatt versetzte er einem Mann mit einem Messer nahe der Halsschlagader einen Schnitt. Einen anderen Mann soll er bewusstlos gewürgt haben.
Die beiden schweren Körperverletzungen verhandelt jetzt die 7. Große Strafkammer des Landgerichts, und Richter Heinz Layher stellte dem 41-jährigen Wohnsitzlosen die Frage, wie er sich seine Zukunft denn vorstellen könne. Der Angeklagte, der mehrere abgebrochene Alkoholtherapien hinter sich hat, schüttelt daraufhin den Kopf.
Der Mann hatte sich nach seiner letzten Verurteilung Anfang Oktober vergangenen Jahres in einer vom Gericht verordneten Alkoholentzugs-Einrichtung bei Ravensburg befunden. Von dort aus entfernte er sich und landete in Stuttgart. In der Nacht zum 17. Oktober traf er am Cannstatter Bahnhof auf drei frühere Freunde, darunter eine Frau. Nach zahlreichen Bieren und Schnäpsen sollen die Vier in einer nahe gelegenen Wohnung weiter Alkohol konsumiert haben, wobei es zu einem Streit kam. Der Angeklagte habe plötzlich sein Taschenmesser gezogen und seinem Mittrinker einen tiefen Stich in die untere Gesichtshälfte verpasst.
Dabei sei nahe der Halsschlagader eine 15 Zentimeter lange Wunde entstanden. Das Opfer wurde durch eine Operation gerettet. Der Angeklagte selbst war nach der Messerattacke zunächst geflüchtet, konnte aber später in Stuttgart festgenommen werden. Danach kam er erst einmal in eine polizeiliche Ausnüchterungszelle.
Erst bei Eröffnung des Hauptverfahrens stellte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft fest, dass gegen den Mann noch ein weiteres, ähnliches Verfahren am Amtsgericht Ravensburg anhängig ist. Dort soll er - ebenfalls alkoholisiert - in der Alkoholentzugseinrichtung einen Betreuer niedergeschlagen und mit den Worten: „Ich werde dich platt machen“, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Die Stuttgarter Richter haben diesen Fall jetzt ebenfalls noch übernommen.
Jedoch kann sich der in der DDR geborene Mann vor den Richtern an keines der beiden Geschehnisse erinnern. Er erinnert sich nur daran, dass er in Bad Cannstatt die drei alten Freunde traf und man dann zusammen in ein Lokal gegangen sei. Aufgewacht sei er in der Zelle eines Polizeireviers.
Die Strafkammer will mit Hilfe eines Gutachters den Alkoholpegel des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat ermitteln. Nach Aussagen des 41-Jährigen habe er vor dem Messerangriff in dem Lokal große Mengen Wodka, Biere und Schnäpse getrunken. Dazu will er noch verschiedene Rauschgifte wie Haschisch, Heroin und Kokain konsumiert haben.
Seit seinem 14. Lebensjahr sei er alkoholsüchtig, sagt der 41-Jährige. Der Staatsanwalt will angesichts der Häufung seiner Gewalttaten im alkoholisierten Zustand die Sicherungsverwahrung gegen den 41 Jahre alten Mann beantragen. Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht geht am kommenden Freitag, 12. März, weiter.


