Von Alexander Müller

In den Konflikt zwischen Verdi und der Stadt um die verkaufsoffenen Sonntage kommt Bewegung. In einem ersten Gespräch zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft und dem Ordnungsamt einigten sich beide Parteien gestern darauf, dass nun 8 der noch 19 beantragten Feste mit Sonntagsverkauf durchgeführt werden können. Für eine Handvoll wird es dennoch eng, warnt der Stuttgarter Verdi-Geschäftsführer Cuno Brune-Hägele.

Für Erleichterung dürfte die Entscheidung gestern bei zahlreichen Handels- und Gewerbetreibenden in Stuttgart gesorgt haben. In einem ersten Entscheidungsgespräch zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft und der Stadtverwaltung wurden Nägel mit Köpfen gemacht. In einer ersten Tranche können nun die zeitnah anstehenden verkaufsoffenen Sonntage von 11. September bis 9. Oktober durchgeführt werden. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Feuerbacher Kirbe (11.9.), Feuerseefest im Westen (18.9.), Kirbe Untertürkheim (18.9.), Vaihinger Herbst (18.9.), Volksfestumzug Bad Cannstatt (25.9.), Knausbirasonntag Hedelfingen (9.10.), Möhringer Herbst (9.10.) und Weilemer Herbst in Weilimdorf (9.10.). „Es ist uns gelungen, für die als Nächstes anstehenden Feste, die auf einer langen Tradition und viel ehrenamtlichen Engagement gründen, in Bezug auf die Sonntagsöffnungen Planungssicherheit zu erreichen“, betont Dorothea Koller, die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung.

Für die acht geplanten verkaufsoffenen Sonntage will die Stadt nun eine Verfügung mit Sofortvollzug erlassen, um sich über den Widerspruch von Verdi hinwegzusetzen. Die Dienstleistungsgewerkschaft hat im Gegenzug zugesichert, in diesen Fällen nicht gerichtlich dagegen vorzugehen.

Anders verhält es sich mit dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag am 2. Oktober in der Stuttgarter Innenstadt. „Sowohl wir als auch die Stadt sind uns einig, dass der sogenannte ‚Goldene Oktober‘ nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien erfüllt“, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretärin Christina Frank. Dabei handele es sich um eine völlig konstruierte Geschichte und nicht um einen vorhandenen Anlass mit ergänzender Ladenöffnung. Nach zehn Jahren Pause hatte die City-Initiative Stuttgart wieder einen verkaufsoffenen Sonntag etablieren wollen. Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen fünf Kriterien erfüllt werden. Die wichtigste davon findet sich im Landesöffnungsgesetz wider: „Die Veranstaltung als Anlass muss auch ohne Ladenöffnung einen gehörigen Besucherzustrom anziehen.“

Doch nicht allein die Innenstadt ist von der neuen Rechtsprechung und dem Widerspruch von Verdi betroffen. Bereits von sich aus abgesagt haben die Organisatoren aus Stammheim, Zuffenhausen und auch Mühlhausen. „Diese Veranstaltungen hätten wir auch nicht abgenickt“, betont Frank. Grundsätzlich gebe es für die verbliebenen acht Verkaufssonntage noch keine Garantie. Rund „eine Handvoll stehen zur Disposition“, sagt Brune-Hägele. Unter anderem fast überhaupt keine Chancen sieht die Gewerkschaft im Augenblick für den traditionellen Flegga-Treff in Untertürkheim. „Wir müssen für gleiche Veranstaltungen eben auch die gleichen Kriterien anwenden“, sagt Frank.

Die Schuld daran, dass es überhaupt so weit gekommen ist, sieht Verdi eindeutig bei der Stadt. „Die Allgemeinverfügung ist fehlerhaft“, betont Brune-Hägele. Durch die fehlende Rechtsbelehrung bei der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung für die verkaufsoffenen Sonntage im Stuttgarter Amtsblatt habe sich die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr erhöht. Die nächsten Gespräche zwischen Verdi und Ordnungsamt über die weiteren Feste werden am Donnerstag fortgesetzt. Im Herbst soll dann grundsätzlich über das weitere Vorgehen für das Jahr 2017 diskutiert werden.