In den Landschaftsschutzgebieten ist es auch nicht erlaubt, altes Baumaterial auf den Grundstücken zu lagern. Quelle: Unbekannt

Von Alexander Müller

Nicht nur am Wangener Berg, sondern in allen Landschaftsschutzgebieten in den Randlagen von Stuttgart sind die illegalen Gartenhäuser seit Jahren ein großes Problem. Nun geht die Stadt gegen den Wildwuchs vor. In einem Pilotprojekt wurde eine Bestandsaufnahme in zwei Gebieten am Cannstatter Schnarrenberg und in Untertürkheim vorgenommen - die gesetzliche Grundlage für das Vorgehen des Baurechtsamts. Im Frühsommer muss der Gemeinderat nun eine politische Entscheidung treffen. Sollte diese positiv ausfallen, rechnet das Baurechtsamt mit einer Klagewelle.

Der Aufschrei war groß, als Wangens Bezirksvorsteherin Beate Dietrich bereits im Jahr 2012 im Stuttgarter Gemeinderat Bilder von schweren Gitterzäunen, „palastartigen“ illegalen Gartenhäusern oder in den Hang gegrabenen, gepflasterten Parkplätzen präsentierte - alles im Landschaftsschutzgebiet. Wie am Wangener Berg sieht es in vielen Bereichen der Landeshauptstadt aus. Doch bislang hat sich noch nichts getan. Bislang. Denn das Pilotprojekt „ist in den Endzügen“, sagt Dr. Hans-Wolf Zirkwitz, der Leiter des Amts für Umweltschutz.

In einem bislang einmaligen Vorgehen hatte der Gemeinderat im vergangenen Doppelhaushalt 150 000 Euro bereitgestellt. In diesem ersten Schritt wurde nun eine komplette Bestandsaufnahme für zwei Pilotgebiete am Cannstatter Schnarrenberg und in Untertürkheim durchgeführt. „Es sind zwei aus unserer Sicht repräsentative Landschaftsschutzbereiche“, sagt Zirkwitz. In dem aufwendigen Verfahren wurden alle Bauten erfasst und mit dem früheren Aussehen des Geländes verglichen. Zudem mussten zahlreiche Unterlagen überprüft werden, um festzustellen, welche Bauten vor Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsverordnung für das Landschaftsschutzgebiet errichtet wurden. „In den 1960er-Jahren war es teilweise noch erlaubt, gewisse Gebäude zu erstellen“, sagt Zirkwitz. Nur diese genießen Bestandsschutz.

Die Bestandsaufnahme ist erforderlich, damit das Baurechtsamt gegen die illegalen Bauten vorgehen kann. „Wir können nicht nur wahllos ein einzelnes Grundstück herauspricken, sondern müssen für einen gesamten Bereich planmäßig vorgehen“, erklärt Amtsleiterin Kerstin Rickes, die rechtlich unabdingbare Grundlage. Deswegen konnte bislang auch den seit Jahren zahlreichen Klagen aus der Bevölkerung nur sporadisch entsprochen werden. Grundsätzlich sind in den Landschaftsschutzgebieten nur Gartenhütten mit einer Raumgröße von maximal 20 Kubikmeter erlaubt. Für alles andere benötigt man eine Baugenehmigung. Über das weitere Vorgehen muss nun der Gemeinderat eine politische Entscheidung fällen, wenn im Spätsommer in einer Beschlussvorlage die Ergebnisse präsentiert werden. Dann stellt sich die Frage, ob entsprechend gegen die illegalen Bauten vorgegangen wird und das Pilotprojekt auch auf andere Bereiche ausgeweitet wird.

Die Szenarien können von einem Rückbau bis zur Beseitigungsanordnung reichen. Die Umsetzung werde nicht einfach, ist Rickes sicher. Vielmehr rechnet sie sogar mit einer Welle „an verwaltungsrechtlichen Verfahren bis hin zu Petitionen an den Landtag“. Denn eine Unterscheidung zwischen liebevoll errichteten Wochenend-Gartenhaus und schäbigem Bau könne nicht gemacht werden, wenn diese „schwarz“ gebaut wurden. So oder so eine Mammutaufgabe, die nur mit weiterem Personal zu bewerkstelligen sei. Für den Kampf zum Erhalt der Landschaftsschutzgebiete und gegen die illegalen Gartenhäuser.