Bei Kälte kann der Akku an Leistung verlieren. Quelle: Unbekannt

Von Uli Nagel

E-Bike-Fahrer brauchen Akkumanagement für die kalten Tage

(uli) - Gerade in der dunklen Jahreszeit sollten Elektroradler Vorsicht walten lassen, mahnen die Hersteller. Bei den Modellen mit Vorderradantrieb kann zum Beispiel starke Beschleunigung dazu führen, dass das Vorderrad auf glattem Untergrund wegschmiert.

■ Auch moderne Bremsanlagen bedürfen einiger Vorsicht, vor allem für Radfahrer, die nach längerer Abstinenz mit einem E-Bike wieder einsteigen. Sie sollten sich langsam an die starke Wirkung moderner Scheibenbremsen herantasten, um ein Blockieren bei starkem Griff in die Eisen zu vermeiden. Wie bei jedem anderen Rad könne zudem auch beim E-Bike der Sattel etwas abgesenkt werden, um in brenzligen Situationen schneller mit den Beinen auf dem Boden zu sein.

■ Der Bereifung kommt beim E-Bike eine große Bedeutung zu, erst recht bei Nässe. Zum einen müssen höhere Antriebskräfte auf die Fahrbahn übertragen werden, zum anderen ist die Verzahnung des Reifens mit dem Untergrund beim Verzögern wichtig, da eine größere Gesamtmasse aus einer höheren Geschwindigkeit eingebremst werden muss. Experten favorisieren deshalb eher breite Reifen. Ihre größere Aufstandsfläche verbessert die Haftung und damit die Fahrsicherheit.

■ E-Bike-Fahrer werden oft unterschätzt: Autofahrer rechnen nicht damit, dass ein Radler so schnell unterwegs ist. Helles Licht ist da ein probates Gegenmittel.

■ Für die kalten Tage braucht es ein Akkumanagement. Denn moderne Pedelecs beziehen ihre Energie aus Lithium-Ionen-Akkus, die sich durch ihr Leistungsgewicht auszeichnen. Bei Minusgraden kann die Leistung und damit die Reichweite jedoch auf bis zu 70 Prozent des Gewohnten zurückgehen. So können Pendler etwa ein zweites Ladegerät am Arbeitsplatz stationieren.

■ Bei Minusgraden sollte der Energiespeicher gemäß den Empfehlungen der Hersteller ohnehin mit in die Wohnung oder ins Büro genommen werden, um ihn nicht zu sehr auskühlen zu lassen. Während des Fahrens hält sich der Akku durch die Stromentnahme selbst warm; im Handel erhältliche Akkuhüllen aus Neopren verstärken diesen Effekt, was wiederum der Reichweite zuträglich ist.

■ Auch beim Laden hat die Umgebungstemperatur Einfluss auf die Kapazität des Akkus. Ist der Energiespeicher zu kalt, kann er nicht vollständig geladen werden. Im Idealfall kommt der Akku erst an die Steckdose, wenn er auf Zimmertemperatur aufgewärmt ist, raten Experten. Denn bei Temperaturen im unteren einstelligen Bereich könne der Akku während des Ladevorgangs sogar Schaden nehmen.

Laut Polizei zählen Spätherbst und Winter zur unfallträchtigsten Zeit. Das liegt nicht nur an nassem Laub, Schnee oder Eis, sondern daran, dass es früher dunkel wird und die Sichtverhältnisse auch tagsüber oftmals schlecht sind. Doch nicht nur Autofahrer sind betroffen, auch Fahrradfahrer müssen verstärkt Obacht geben und vor allem ein verkehrssicheres Rad besitzen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) gibt Tipps, was es zu beachten gibt.

Auch auf Stuttgarts Straßen nimmt die Zahl der Rad-, Pedelec- und E-Bike-Fahrer zu. Dieser Entwicklung trägt die Landeshauptstadt mit dem Ausbau des Radwegenetzes Rechnung, das momentan auf Stuttgarter Gemarkung über eine Streckenlänge von fast 1700 Kilometern verfügt. Etwa 25 Prozent der Streckenlänge entfällt auf die Hauptradrouten.

Das Problem: Radwege werden oft als letztes geräumt, obwohl Städte und Gemeinden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet sind, „verkehrswichtige“ innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. In Stuttgart sind das gerade einmal elf Kilometer Radwege, die von einem durch die Stadt eingesetzten Winterdienst geräumt werden. Falls nicht, entfällt auf jeden Fall die Benutzungspflicht. Der ADFC empfiehlt, dann auf der Fahrbahn zu fahren.

Ist die jedoch nass oder überfriert die Nässe, kommen Fahrer und Rad schnell ins Rutschen. Laut den Radexperten des ADFC müssen dringend mehr Abstand gehalten und das Tempo reduziert werden. Wichtig: Besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder in die Pedale treten noch bremsen. Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, sollte es frühzeitig und maßvoll geschehen. Auf Glatteis sollte man möglichst auch nicht lenken, sondern ohne zu bremsen ausrollen. Hilfreich ist auch, den Sattel um wenige Zentimeter abzusenken, um schneller mit den Füßen auf den Boden zu kommen.

Wer generell mehr Halt auf der Fahrbahn haben möchte, sollte den Luftdruck der Reifen auf den Mindestdruck senken, der an der Reifenflanke angegeben ist. Der Grund für die Maßnahmen: Damit liegt der Reifen mit einer größeren Fläche auf der Fahrbahn. Mehr Grip bieten laut ADFC spezielle Winterreifen, wie sie einige Reifenhersteller anbieten. Sie sind mit Partikeln aus Siliziumkarbid besetzt, die der Lauffläche laut Hersteller zunächst eine Rauheit verleihen und während des Fahrens freigesetzt werden. Die dadurch entstehenden winzigen Hohlräume sollen so einen ähnlichen Lamelleneffekt ergeben wie bei einem Autoreifen. Was viele Radler nicht wissen: Spikereifen sind im Straßenverkehr erlaubt.

Ein wichtiges Thema ist ein optimales Licht, was von Radlern gerne unterschätzt wird. Beim ADFC heißt deshalb das oberste Gebot „Sehen und gesehen werden“. Das heißt neben einer funktionierenden Lichtanlage am Rad natürlich auch helle Kleidung - am besten noch mit Reflektionsstreifen versehen.

Die Strafen für eine fehlende oder nicht funktionierende Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad sind im Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes klar geregelt: Das Bußgeld reicht von 10 Euro bis 25 Euro, wenn es zu einem Unfall kam. Übrigens: Auch Fahrrad-Anhänger brauchen eine eigene Lichtanlage. Er muss bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein.

In der für ADFC-Mitglieder kostenlos einsehbaren Rechtsdatenbank finden sich einschlägige Urteile. Sie zeigen, welche Folgen eine nicht funktionierende Fahrrad-Beleuchtung nach sich ziehen kann. Hier einige Beispiele:

Haftung für andere: Bei einem Unfall in der Dämmerung oder Dunkelheit haften Radfahrer ohne Fahrradbeleuchtung überwiegend für den Schaden, wenn ein Autofahrer sie erst in letzter Sekunde erkennt und beim Ausweichen ins Schleudern gerät (OLG Frankfurt).

Weniger Schmerzensgeld für Unfallopfer: Ein bei Dunkelheit ohne Licht fahrender vorfahrtsberechtigter Radfahrer erhielt vom wartepflichtigen Autofahrer nur 30 Prozent Schadensersatz, weil er laut Gericht einen erfolgten Zusammenstoß durch seine fehlende Fahrradbeleuchtung - und schwarze Kleidung - „überwiegend selbst verschuldet“ hatte. Schmerzensgeld für den Radfahrer, der Prellungen und eine Kopfplatzwunde erlitt, sei wegen seines erheblichen Mitverschuldens nur in Höhe von 500 Euro gerechtfertigt (LG Coburg).

Ohne Licht in falscher Richtung: Stößt ein mit einem unbeleuchteten Rad verbotswidrig (also entgegen der Fahrtrichtung) auf dem Gehweg fahrender Fahrradfahrer mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden Auto zusammen, so haftet der Radfahrer für sein grobes Verschulden an dem Unfall allein, wenn er kein Verschulden oder Mitverschulden des Fahrzeugführers nachweisen kann (AG Augsburg).