Mit den neuen Bebauungsplänen für die Stadtbezirke wollen die Oberen Neckarvororte neuen Spielsalons einen Riegel vorschieben. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Wenn Bezirksbeiräte von drei Stadtbezirken gemeinsam tagen, geht es um wichtige Angelegenheiten: Die Lokalpolitiker aus Hedelfingen, Obertürkheim und Wangen wollen neue Spielsalons, Wettbüros oder Bordelle verhindern. Deswegen stimmten sie - jeder Stadtbezirk einzeln - einstimmig den Bebauungsplänen zu, die die Ansiedlung neuer Vergnügungsstätten ausschließen. „Bestehende Spielsalons genießen aber Bestandschutz“, erklärte Stadtplaner Ronny Liebheit.

Manche Bürger verbringen einen großen Teil ihrer Freizeit in ihnen, für die meisten Stuttgarter stören sie das Ortsbild: Spielsalons, Wettbüros und bordellartige Betriebe. Untertürkheim kämpft seit Jahren gegen Spielsalons im Ortskern. Die Stadt musste reagieren. Es habe sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten zu „städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten“ geführt hätten und zum Trading-Down-Prozess führen können. Dem will die Landeshauptstadt einen Riegel vorschieben.

Zum Einen wurde ein Vergnügungsstättenkonzept aufgestellt. Es gruppiert die Stadtbezirke in einzelne Klassen ein. Nur in A-, B- oder C-Zentren sind demnach Vergnügungsstätten in bestimmten Bereichen zugelassen. Die Oberen Neckarvororte wurden als D-Zentren klassifiziert. Zusätzlich müssen allerdings „individuelle“ Bebauungspläne für jeden einzelnen der 23 Stadtbezirke aufgestellt werden. „Untertürkheim haben wir als Pilotbezirk genutzt, einen entsprechenden Bebauungsplan aufgestellt und die Erfahrungen jetzt für die nachfolgenden Bebauungspläne gesammelt“, sagt Liebheit. Untertürkheims Bezirksbeiräte und der Gemeinderat haben dem Muster-Bebauungsplan für Untertürkheim bereits zugestimmt. Nun werden ähnliche Pläne für die verbliebenen Stadtbezirke aufgestellt.

In Hedelfingen, Obertürkheim und Wangen wurden dazu die bebauten Bereiche der Stadtbezirke als Geltungsbereiche definiert. In den Grenzen dieses Gebiets sollen neue Spielsalons, Wettbüros oder bordellartige Etablissements nicht zulässig sein. Während es in Hedelfingen und Obertürkheim damit keine Vergnügungsstätten geben wird, „genießt der Wangener Spielsalon in der Ulmer Straße Bestandsschutz. Neue Vergnügungsstätten dürfen sich aber nicht ansiedeln“, so Liebheit.

Die Bezirksbeiräte hätten die Geltungsgrenzen allerdings gerne ausgeweitet. Ihnen missfiel, dass die Außenbezirke - die Wangener Höhe und der Bereich an der Egelseer Heide/Sieben Linden - nicht in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. „Können dort dann Spielsalons oder andere Vergnügungszentren ausweichen?“, fragten der Wangener Marijan Laszlo, Dieter Bohnacker aus Hedelfingen und Achim Imhof aus Obertürkheim beinahe gleichlautend. Rechtliche Gründe sprächen dagegen, die Außenbezirke mit einzubeziehen, so Liebheit. „In diesen Gebieten ist nur eine privilegierte Nutzung genehmigt. Sie schließt von vorne herein einen Vergnügungsstätten-Betrieb im Außenbereich aus.“ Das Gleiche gelte auch für mögliche Bordellbetriebe im Hafengebiet, ergänzte Liebheit auf Nachfrage durch Eberhard Schweizer. Unzulässig seien auch mögliche Erotik-Etablissements oder ein Wettbüro, die die Bezirksbeiräte in einem Wangener Gewerbegebiet ausgemacht haben wollen. „Nach einer Anzeige wird sich das Ordnungsamt um die Angelegenheit schnell kümmern“, so Liebheit. Er verwies auf Razzien, die in Untertürkheim durchgeführt wurden. „Allerdings kann jeder Gastronomie-Betrieb eine gewisse Anzahl an Spielautomaten legal aufhängen.“ Dies führe zur Zeit dazu, dass Gastrobetriebe geteilt werden, um auf gleicher Fläche mehr als drei Automaten aufhängen zu können.