Ein Stadtteilfest mit buntem Programm wie einem Krämermarkt beim Knausbira-Sonntag in Hedelfingen sind als Richtlinien für einen verkaufsoffenen Sonntag vorgeschrieben. Foto: Kuhn Quelle: Unbekannt

Von Alexander Müller

Im Konflikt um die verkaufsoffenen Sonntage in Stuttgart deutet sich eine Lösung an. Zwar zieht Verdi seinen Widerspruch gegen die von der Stadt genehmigten Veranstaltungen nicht zurück, die Dienstleitungsgewerkschaft will aber auf weitere rechtliche Schritte verzichten - zumindest für die verkaufsoffenen Sonntage in den Stadtbezirken. „Ausgenommen ist davon aber der neue ‚Goldene Oktober‘ in der Innenstadt“, sagt Gewerkschaftssekretärin Christina Frank.

Ein klärendes Gespräch zwischen Verdi und Stadt soll noch in dieser Woche erfolgen. „Wir werden schauen, in welchen Fällen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind“, sagt Frank. Diese sehen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, dass für eine Sonntagsöffnung der Geschäfte ein Anlass gegeben sein muss, der zahlreiche Besucher anlockt. Der von der City-Initiative Stuttgart (Cis) am 2. Oktober vorgesehene „Goldene Oktober“ ist hinsichtlich dieser Kriterien aus Sicht der Gewerkschaft daher rechtswidrig.

Am 4. August hatte Verdi daher Widerspruch eingelegt. Aufgrund der Allgemeinverfügung für alle 33 verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr in der Landeshauptstadt sind die bisher noch vorgesehenen 19 Veranstaltungen nicht zulässig. Für die zumeist von den Handels- und Gewerbevereinen initiierten Events besteht keine Planungssicherheit. Mit dem HGV Stammheim hat der erste nun die Reißleine gezogen und seinen verkaufsoffenen Sonntag zur Kirbe abgesagt. Für zahlreiche weitere scheint nun aber Licht am Ende des Tunnels.

Bereits vergangene Woche hatte die Stadt in einem Schreiben die HGVs aufgefordert, die zu erwartenden Besucherzahlen und Aktivitäten bei den Festveranstaltungen aufzulisten. Per Sofortvollzug könnte sie sich über den Widerspruch hinwegsetzen und die Erlaubnis erteilen. Verdi stellte gegenüber unserer Zeitung nun klar, dass, sollten die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden, keine einstweilige Verfügung angestrebt würde - insbesondere in den Stadtbezirken. „Wir wollen das ehrenamtliche Engagement der Verantwortlichen nicht unterdrücken, sondern fördern“, betont Frank.

Allerdings will Verdi an dem Widerspruch grundsätzlich festhalten. Zum einen aufgrund der Ankündigung von Cis-Geschäftsführerin Bettina Fuchs bei einem Rückzug den „Goldenen Oktober“ durchführen zu wollen, zum anderen um der Ausuferung der verkaufsoffenen Sonntage Einhalt zu gebieten. In den vergangenen Jahren sei die Zahl in die Höhe geschnellt, „nun ist das Ende der Fahnenstange erreicht“, sagt Frank.

Dem widerspricht der Stuttgarter Kreisverband des Bunds der Selbstständigen. In einem Schreiben fordern sie die Gewerkschaft auf, ihren Widerspruch sofort zurückzuziehen. Insbesondere mache Verdi die Bemühungen zu Nichte, die Stadtteile zu beleben, so der Kreisvorsitzende Reinhold Uhl. „Gerade die äußeren Stuttgarter Stadtteile haben mit dem Branchenmix, Leerstand und dem Onlinehandel zu kämpfen. Da sind traditionelle Straßen- und Stadtteilfeste mit verkaufsoffenem Sonntag ein geeignetes Mittel, um die Stadtteile attraktiver zu machen sowie Kunden zu binden.”

Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Dorothea Koller, die Leiterin des Ordnungsamtes, die Bereitschaft von Verdi. Allerdings sei „damit noch nicht gewährleistet, dass bei wirklich allen Festen die Läden öffnen können“, gibt sich Koller betont vorsichtig. Grundsätzlich gehe es nun darum, schnell für alle Organisatoren endgültig Planungssicherheit zu schaffen. Denn diese haben teilweise bereits viel Geld investiert, alleine die Cis spricht von einer sechsstelligen Summe. Möglichen Regressansprüchen hinsichtlich der ausfallenden Veranstaltungen sieht Koller gelassen entgegen, obwohl auch die Stadt ihren Teil beigetragen hat. Bei der Veröffentlichung der Termine im Amtsblatt fehlte die Rechtsmittelbelehrung. Dadurch verlängerte sich die Einspruchsfrist von einem auf neun Monate. „Das ist durch einen Redaktionsfehler entstanden und war bislang noch nie der Fall“, weiß Koller. Allerdings sei man nicht verpflichtet, diese zu veröffentlichen, „und Verdi auch nicht verpflichtet, gegen die Veranstaltungen vorzugehen“.