Bei Feinstaubalarm kann in Stuttgart künftig der Betrieb von bestimmten Kaminöfen verboten werden. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Heute tritt die Verordnung über die Betriebsbeschränkung für kleine Feuerungsanlagen für Stuttgart in Kraft. Bei Feinstaubalarm dürfen bestimmte Komfort-Kamine nicht mehr befeuert werden. Damit soll die Luftverschmutzung reduziert werden. Umweltexperten schätzen, dass der Anteil der kleinen und mittleren Feuerungsanlagen an der Feinstaubkonzentration an der Messstation am Neckartor zwischen 5 bis 16 Prozent beträgt.

An einem eisigen Abend gemütlich vor dem Kaminofen sitzen, die sprichwörtlich besondere Wärme eines Kachelofens oder eines offenen Kamins genießen, den Flammen auf den Holzscheiten zuschauen und ein Gläschen Tee oder Wein genießen. Viele Stuttgarter gönnen sich zusätzlich zu ihrer Heizung den Komfort dieser kleinen oder mittleren „Einzelfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“. Behaglich, aber wegen des Feinstaubs in den Fokus der Umweltexperten geraten. In der Landeshauptstadt gibt es rund 20 000 so genannte Komfortöfen. Sie tragen zur Feinstaubbelastung in der Landeshauptstadt bei. Wie stark, ist umstritten. Die Werte schwanken zwischen 5 und 16 Prozent, zumindest an der Messstation am Neckartor. Was die Situation dort betreffe, verursacht der Verkehr laut Hans-Wolf Zirkwitz, dem Leiter des Amts für Umweltschutz, 51 Prozent des Feinstaubs. Kleine und mittlere Feuerungsanlagen würden ein Sechstel ausmachen. Gerade an Tagen, an denen der Grenzwert nur knapp überschritten werde, mache es Sinn, den Holzbefeuerungsbeitrag zu berücksichtigen. Bislang setzte die Stadt auf freiwilligen Verzicht. Mit geringem Erfolg.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung am 31. Januar eine Verordnung zur Betriebsbeschränkung für Komfortöfen verabschiedet. „Damit das Verbot wirksam wird, muss die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen und ortsüblich bekannt machen“, erklärt Stadtsprecher Sven Matis. Mit der Veröffentlichung in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts wird das „Kaminofen-Verbot“ gültig. „Das Feuerungsverbot gilt aber nur, wenn Feinstaubalarm ausgelöst wurde“, betont Matis. Bei der aktuellen Wetterlage mit Wind, Sturm und Regen sei dies nicht der Fall.

Bis 15. April, solange geht die Feinstaubsaison, könnte das Verbot aber noch greifen. Allerdings sind einige Öfen ausgenommen: So dürfen beispielsweise weiterhin Anlagen betrieben werden, die alleinige Wärmequelle für eine Wohneinheit sind sowie Anlagen, mit denen die Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren Wärmegesetz erfüllt wird. Auch wer nur mit Pellets heizt, darf sein Feuer anzünden. Es wird aber nichts so heiß gegessen, wie es brandaktuell gekocht wird. „Für uns gilt: erst Information, dann Sanktion“, betont Matis. „Wir gehen davon aus, dass sich die Bürger rechtstreu verhalten. Bei Stichproben wird die Stadt vor allem aufklären und beraten. Erst wenn die Beratung wiederholt ergebnislos verlaufen sollte, prüfen wir verwaltungsrechtliche Maßnahmen.“

Doch wie wird überhaupt kontrolliert? Weil die Verordnung mit heißer Nadel gestrickt wurde, ist die Stadtverwaltung noch in der Abstimmung. Mittelfristig müssen offenbar neue Stellen für Mitarbeiter geschaffen werden, die bei Feinstaubalarm kontrollieren. Zudem finden Gespräche mit den Schornsteinfegern statt. Sie wissen, dank ihren Kehrbüchern, wo Kaminöfen stehen. „Wir sind gerade in der Abstimmung“, sagt Karl-Heinz Siegel von der Landesinnung der Schornsteinfeger. Die Männer in Schwarz sind zwiegespalten. Positiv könnte sich auswirken, dass sich Besitzer von alten Öfen eher Gedanken über die Anschaffung einer modernen, saubereren Anlage machen. Viele Kunden seien bereits mit Fragen auf die Stuttgarter Kollegen zugekommen. Aber: Der Beratungsbedarf und damit der unbezahlte Zeitaufwand sei enorm. Theoretisch können Kaminöfen, die unter das Verbot fallen, beispielsweise nachgerüstet werden. Ob das Verbot allerdings den gewünschten Erfolg bringt, bezweifelt Siegel. „Ich glaube, das Verbot wird keine oder nur eine minimale Reduzierung des Feinstaubs bringen.“