In fast zehn Prozent der Fälle - 2014 im Stadtgebiet 1429 Mal - rücken die Feuerwehrleute wegen eines Fehlalarms aus. Foto: Kuhn Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Nicht immer, wenn die Feuerwehr ausrückt, wird es für sie auch ernst. Fast jeder zehnte Einsatz in Stuttgart stellt sich als Fehlalarm heraus. 2014 waren es 1429 Fälle. Die Zahl der Fehlalarme hat sich seit Einführung der Rauchwarnmelder-Pflicht deutlich gesteigert. Meist lösen technische Defekte den Alarm aus. „Auf der anderen Seite haben die Warnmelder auch viele Brände bereits gemeldet, die durch unser schnelles Eingreifen noch gelöscht werden konnten“, sagt Markus Heber, der Sprecher der Berufsfeuerwehr Stuttgart.

Nicht bei jedem Einsatz, zu dem die Feuerwehrleute anrücken, wird es glücklicherweise auch brenzlig. 2014 mussten Stuttgarts Feuerwehrkräfte 16 073 Einsätze bewältigen. Die klassischen Feuerwehreinsätze - Brand und technische Hilfeleistungen bei Unfällen oder auch nach Unwetter - betrugen rund 47 Prozent, 8496 Mal (53 Prozent) waren medizinische Rettungsdienste gefragt. Die Zahl der „richtigen“ Brände ist mit 1013 Einsätzen im Vergleich zu den Vorjahren annähernd gleich geblieben. Was jedoch ins Auge springt: Die Zahl der Fehlalarme stieg 2014 im Vergleich zum Vorjahr um rund 300 Fälle auf 1429 Einsätze. Tendenz steigend. Die Feuerwehr unterscheidet zwischen drei Ursachen: bewusstes, im Übrigen strafbares Auslösen von Alarmen durch eingeschlagene Brandmelder oder vorsätzliche, telefonische Falschmeldungen. Sie sind vergleichsweise gering. Gleich geblieben ist auch die Zahl der Einsätze, die durch Rauchmelde-Anlagen in Unternehmen oder Einrichtungen ausgelöst wurden, die eine direkte Leitung zur Einsatzzentrale haben. „Der signifikante Anstieg ist im Wesentlichen aber auf die Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelder-Pflicht in Privathaushalten zurückzuführen“, sagt Heber.

Die Einschätzung der Berufsfeuerwehr deckt sich mit den Beobachtungen der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren. „Mit der flächendeckenden Einführung der Warnmelder in Privatwohnungen hat auch die Zahl der Alarmierungen zugenommen“, sagen Holger Kamm aus Untertürkheim und Hans Eisele aus Hedelfingen.

Immer wieder komme es vor, dass ein Nachbar den Piepston eines Warnmelders hört und die Feuerwehr verständigt. „Vollkommen zu Recht“, betonen die Rettungskräfte. Denn wie auch in anderen Fällen gelte: Lieber einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig. Schließlich haben solche Alarme bereits mehrfach ein entstehendes Feuer früh genug gemeldet, das dann durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr rechtzeitig gelöscht werden konnte. „Erst vor wenigen Monaten gingen wir in eine Wohnung ein, in dem Essen auf dem Herd brannte, während der Bewohner im Wohnzimmer eingeschlafen war“, erzählt Kamm. Schlimmeres hätte passieren können.

Doch auch wenn sich der Anruf des Nachbars als Fehlalarm erweisen sollte, weil die Batterie im Rauchwarnmelder keine Energie mehr aufweist oder wegen eines technischen Defekts piepste, brauchen die Menschen, die den vermeintlichen „Brand“ gemeldet haben, nichts befürchten. „Wenn kein begründeter Verdacht auf eine vorsätzliche Falschmeldung besteht, müssen die Bürger für die Kosten der Rettungsaktion auch nicht aufkommen“, sagt Heber. Anders sieht es im Übrigen bei den Unternehmen aus: Sie bekommen jeden Fehlalarm in Rechnung gestellt.