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Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot der Vollverschleierung in Gerichtsverfahren zu prüfen. In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“ heißt es zur Begründung, Verfahren erforderten, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen gäben und auch ihr Gesicht zeigten. Das Prozessrecht biete den Richtern zwar schon heute entsprechende Möglichkeiten, dies sicherzustellen. „Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt es bisher aber nicht.“
Dieser Prüf-Antrag Hamburgs und Schleswig-Holsteins macht einen ähnlichen, schärfer formulierten Antrag Bayerns hinfällig. Bayern wollte mit baden-württembergischer Unterstützung die Bundesregierung direkt auffordern, „gesetzlich zu regeln, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen“. Wenn Richter einer Zeugin nicht ins Gesicht sehen könnten, sei es auch nicht möglich, deren Aussagen umfassend zu würdigen oder auch nur ihre Identität eindeutig zu klären.
Zuletzt hatten mehrere Unions-Innenminister aus den Ländern ein pauschales Verbot der Vollverschleierung in Deutschland verlangt, was für hitzige Diskussionen sorgte. Sie nahmen davon jedoch Abstand. Statt dessen einigten sich die Innenressortchefs der Union auf den Ruf nach Verschleierungsverboten in Teilbereichen - etwa im öffentlichen Dienst, in Kindergärten, Schulen, Hochschulen, bei Passkontrollen, Demonstrationen oder in Gerichtssälen.