Karlsruhe (lsw) - Eine angehende Polizistin aus Baden kann aufatmen: Sie kann ihre Ausbildung ungehindert fortsetzen und muss kein Gerichtsverfahren wegen ihrer Brustimplantate mehr fürchten. Seine Mandantin wie auch die Hochschule für Polizei hätten einem Vergleich zugestimmt, erläuterte Stefan Spreter, der Anwalt der jungen Frau, gestern in Karlsruhe. Jetzt müsse das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe den Vergleich lediglich noch „feststellen und beschließen.“ Das für den 9. November dieses Jahres anberaumte Hauptsacheverfahren ist dann vom Tisch. Im Rahmen des Vergleichs hätten sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Implantate für die Laufbahn der Frau bei der Polizei nicht mehr als ein Hindernis thematisiert würden, hieß es weiter. Das Land trägt jetzt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert war auf etwas mehr als 6000 Euro festgesetzt worden.

Monatelanges Hickhack

Vorangegangen war ein monatelanges Hickhack zwischen der jungen Frau und dem Land um den Zugang zum Polizeidienst. Das Land hatte die Bewerberin trotz eines erfolgreichem Auswahltests abgelehnt, weil Brustimplantate nach dem damaligen Verständnis ein pauschales Hindernis für diese Laufbahn waren. Daraufhin hatte sich die Frau ihren Ausbildungsplatz vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vorläufig erstritten. Das Land Baden-Württemberg rückte angesichts neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu modernen Silikonkissen inzwischen von seiner Haltung ab. Der Vergleich soll nun einen Schlussstrich unter diesen Rechtsstreit ziehen. Bundesweit hatten Gerichte in ähnlichen Fällen bereits zugunsten der Bewerberinnen geurteilt.