Thomas Strobl (links) und Winfried Kretschmann.  Foto: Archivbild dpa - Archivbild dpa

Karlsruhe (lsw) - Die Deutsche Bahn hat den Wettbewerb um das Stuttgarter Nahverkehrsnetz gegen die Betreiber Go-Ahead und Abellio endgültig verloren.

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe entschied gestern, dass der Ausschluss der DB Regio AG vom Vergabeverfahren durch das Land rechtmäßig war. Die Bahn hatte zwar das billigste Angebot abgegeben, aber gegen Vorgaben der Ausschreibung verstoßen. Der Auftrag umfasst von 2019 an gut 14,8 Millionen Zugkilometer pro Jahr mit einem Umsatz von 2,7 Milliarden Euro in 13 Jahren Vertragslaufzeit.

Die Stuttgarter Netze reichen bis zu den Endpunkten Mannheim, Bruchsal, Osterburken, Tübingen, Crailsheim, Ulm, Karlsruhe, Würzburg und Aalen. Sie sind in drei Abschnitte aufgeteilt. Abellio soll das Neckartal befahren, Go-Ahead Rems-Fils und Franken-Enz. Der S-Bahn-Verkehr ist nicht betroffen.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) reagierte zufrieden: „Nach diesem Gerichtsbeschluss besteht endlich Klarheit, dass die Entscheidung des Landes korrekt war.“ Für die Fahrgäste erwartet er viele Verbesserungen im regionalen Schienenverkehr. „Nun können die Verträge unterzeichnet und die neuen Verkehrsleistungen angegangen werden.“ Hermann rechnet durch den neuen Vertrag auch mit einer finanziellen Entlastung des Landes, weil sich der Zuschussbedarf pro Zugkilometer etwa halbieren werde.

Die Deutsche Bahn kündigte nach der Entscheidung des OLG, gegen die kein Rechtsmittel mehr möglich ist, an, nach Zukunftsperspektiven für die betroffenen Mitarbeiter zu suchen. Der Übergang auf die neuen Betreiber solle ohne Beeinträchtigungen für die Kunden erfolgen. „Wir bedauern diese Entscheidung sehr, zumal wir bei der Ausschreibung die günstigsten Angebote für die Stuttgarter Netze abgegeben hatten“, teilte der Regionalchef von DB Regio Baden-Württemberg, Andreas Moschinski-Wald, mit. Der Chef von Abellio in Deutschland, Stephan Krenz, betonte den Qualitätsanspruch seines Unternehmens. „Wir freuen uns darauf, zu zeigen, wie komfortabel und kundenorientiert Zugfahren im Schienenpersonennahverkehr sein kann“, teilte er mit. Der Deutschland-Geschäftsführer von Go-Ahead, Stefan Krispin, begrüßte die Entscheidung des OLG und sah darin ein positives Zeichen für mehr Wettbewerb auf der Schiene und insgesamt für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Er kündigte den Bau einer neuen Werkstatt für Züge im Land an.

Beide Unternehmen werden auf den Strecken neue Züge einsetzen. Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge wird Eigentümerin der Züge und verpachtet diese an die deutschen Töchter des niederländischen Konzerns Abellio und des britischen Unternehmens Go-Ahead.