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Der Kampf um Anteile am Nobelkaufhaus Breuninger beschäftigte jahrelang die Gerichte. Ein früherer Stiftungsvorstand wollte sich einklagen. Er scheitert nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit um die Beteiligung an der Holdinggesellschaft der Kaufhausgruppe Breuninger ist entschieden. Ein früherer Stiftungsvorstand hat keinen Anspruch auf entsprechende Anteile, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte. Es wies eine entsprechende Klage ab. Der Mann habe nicht beweisen können, dass ihm eine konkrete und rechtsverbindliche Beteiligungszusage gemacht worden sei, sagte Richterin Agnes Aderhold (Az.: 14 U 4/14).
Der 14. Zivilsenat hob zugleich eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Stuttgart auf. Es hatte dem Kläger 10 Prozent der Anteile an dem Unternehmen zugesprochen. Er hatte 20 Prozent im Wert von 220 Millionen Euro beansprucht. Dem Verfahren lag ein langjähriger Rechtsstreit zugrunde. Ein früherer Vorstand der Heinz Breuninger Stiftung stritt mit zwei anderen Vorständen über die Beteiligung an der Dachgesellschaft der Kaufhaus-Kette. Bis 2004 war das Unternehmen im Besitz einer doppelstöckigen Stiftung, die Heinz Breuninger gegründet hatte. Eine Stiftung fungierte als Dachgesellschaft des Konzerns, die andere übernahm gemeinnützige Aufgaben.
Nach eher mauen Jahren wollte Breuningers Tochter Helga die gemeinnützige Stiftung vom Schicksal des Kaufhauses trennen und das Konstrukt auflösen. Alle Vorstände stimmten zu. Uneinigkeit herrschte nachträglich darüber, unter welchen Bedingungen. Der nun klagende Stiftungsvorstand vertrat die Auffassung, dass verabredet worden sei, dass alle Vorstände sich an der Holding beteiligen können, die die Funktion der Heinz Breuninger Stiftung übernahm.
Als die Stiftung 2004 tatsächlich aufgelöst wurde, fiel das Vermögen allerdings an die Alleinerbin Helga Breuninger, die ihre Beteiligungen an zwei Vorstände verkaufte. Der dritte Vorstand klagte und kassierte in dem Berufungsverfahren nun eine Niederlage. Richterin Aderhold erklärte, zwischen den Beteiligten sei zwar wiederholt über eine Beteiligung des Klägers an der Holdinggesellschaft verhandelt worden. Ein Rechtsanspruch des früheren Stiftungsvorstandes auf Übertragung von Gesellschafteranteilen sei jedoch zu keiner Zeit begründet worden.
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einzulegen. Das werde geprüft, sagte der frühere Stiftungsvorstand.
Die Nobelkaufhausgruppe betreibt elf Häuser in Deutschland mit 5500 Mitarbeitern. Stammsitz ist Stuttgart. 2014 betrug der Umsatz 706 Millionen Euro. Mehrheitseigentümer der Breuningergruppe sind die Familien Meilicke und van Agtmael. Beide begrüßten das Urteil. Willem van Agtmael, der langjährige Chef der Kaufhauskette, sagte, es sei gut für das Unternehmen, dass ein Schlusspunkt gesetzt worden sei.Text