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Augsburg (dpa/lsw) - Der erneute Steuerprozess gegen Marcus Prinz von Anhalt ist am Mittwoch in Augsburg trotz Kritik der Verteidigung an den Richtern fortgesetzt worden. Das Landgericht unter Vorsitz von Richterin Dorothee Singer lehnte einen Befangenheitsantrag der Verteidigung ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Verteidiger Olaf Langhanki hatte die Richterin und ihre beiden Kollegen kritisiert, weil sie vor kurzem einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten in Kraft gesetzt hatten. Das Oberlandesgericht München setzte den Haftbefehl hingegen gegen Auflagen außer Vollzug und ließ den 49-Jährigen frei. Langhanki meinte, ein faires Verfahren sei von der Augsburger Strafkammer nicht mehr zu erwarten. Vor dem neuen Prozess hatte der Prinz noch einmal gerechtfertigt, dass er Fahrzeuge wie Porsche 911 oder Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hatte. Er sei ein erfolgreicher Unternehmer und könne daher schlecht mit dem Fahrrad vorfahren, meinte der 49-Jährige. Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.
Prinz von Anhalt war Anfang 2015 vom Augsburger Landgericht zu vier Jahren Haft wegen Hinterziehung von etwa 800 000 Euro verurteilt worden. Der in den Medien oft als „Protzprinz“ bezeichnete Bordellbesitzer soll eine Reihe von Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Augsburg.