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Tübingen (dpa/lsw) - Im Tübinger Prozess gegen einen 45-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Vergewaltigung Jugendlicher in mehreren Fällen stehen die Plädoyers bevor. Die Beweisaufnahme ist geschlossen, am Montag werden die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Urteil wird voraussichtlich am 28. Juli gesprochen.
Der Angeklagte soll zwei Jahre lang über eine Internetplattform Kontakt mit Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren aufgenommen, ihnen Bilder und Videos seines Geschlechtsteils geschickt und sie zu Treffen aufgefordert haben. Mit fünf Mädchen kam es dabei zu sexuellem Kontakt - oft erzwungenem Oralverkehr im Auto des Mannes. Ihm droht eine Haftstrafe zwischen 2 und 15 Jahren.
Das Vorgehen des Mannes wird von Medienexperten als „Cyber-Grooming“ bezeichnet. Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest hatte erklärt, dass die Täter eine scheinbar vertraute Stimmung erzeugten und Jugendliche dann belästigten.