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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Fall einer gestorbenen Zeugin für den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gibt es keine Hinweise auf einen unnatürlichen Tod. Ausschusschef Wolfgang Drexler (SPD) verlas am Freitag in Stuttgart eine Erklärung des Justizministeriums, wonach die Staatsanwaltschaft Heilbronn kein Todesermittlungsverfahren einleiten will. Nach Drexlers Angaben starb die 46 Jahre alte Frau am 2. Februar in einem Pflegeheim. Sie war dort wegen einer schweren Krankheit palliativ versorgt worden.
Die Frau sollte eigentlich als Zeugin im Ausschuss geladen werden, da sie in den 1990er-Jahren zu einer Gruppe von Rechtsextremisten im Raum Ludwigsburg gehörte, die im Austausch mit der Neonazi-Szene in Jena und Chemnitz gestanden haben soll. Die Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) sind nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft für zehn Morde zwischen 2000 und 2007 verantwortlich, darunter ist auch der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007 in Heilbronn. Das NSU-Trio hielt sich mehrmals in Baden-Württemberg auf, vor allem im Raum Ludwigsburg.