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Freiburg (dpa/lsw) - Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdächtige Hussein K. voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten lege nahe, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre alt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Hussein K. wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstrafrecht gelten.
Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach Jugendstrafrecht sind höchstens zehn Jahre Haft möglich. Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland.

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War er zum Tatzeitpunkt wirklich erst 17 Jahre alt? Das nun vorliegende Gutachten zur Altersbestimmung stützt sich auf rechtsmedizinische Untersuchungen. Handwurzelknochen wurden geröntgt und zudem untersuchten Fachleute das Schlüsselbein des Verdächtigen.
Die Anthropologin Ursula Wittwer-Backofen von der Universitätsklinik Freiburg erklärte, der Handwurzelknochen gebe vor allem bei mutmaßlich unter 16 Jahre alten Jugendlichen gute Hinweise. Sind die sogenannten Wachstumsfugen auf dem Röntgenbild bereits verschlossen, wäre ein Junge nach Angaben Wittwer-Backofens etwa zwischen 16 bis 18 Jahren alt. Ein Mädchen wäre, da bei Frauen das Wachstum früher abgeschlossen ist, 15 bis 17 Jahre alt. Außerdem aufschlussreich auf dem Röntgenbild sind die Wachstumsfugen auf dem Beckenkamm und dem Schlüsselbein. Sie schließen sich deutlich später, mit 20 bis 24 Jahren.
Eine genaue Altersbestimmung ist laut Wittwer-Backofen mit keiner Methode möglich. Alle weisen Bandbreiten von mindestens einem Jahr mehr oder weniger auf. Auch existiert in Deutschland „keine einheitliche Handhabung bei Vorgehensweise und Methodenwahl“, schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. „Am erfolgversprechendsten erscheint es, mehrere Methoden in einem Stufenverfahren zu kombinieren, um die Schätzgenauigkeit zu erhöhen.“