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Mannheim (dpa/lsw) - Eine muslimische Pflegekraft, die keine männlichen Patienten waschen wollte, ist mit einer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Mannheimer Arbeitsgericht wies die Klage der Frau am Donnerstag ab. Die Pflegekraft hatte ihrem Arbeitgeber, einem ambulanten Pflegedienst, vorgeworfen, sie wegen ihres Glaubens benachteiligt zu haben. Als sich die 40-Jährige im Mai vergangenen Jahres geweigert hatte, auch männliche Pflegebedürftige zu waschen, hatte das Unternehmen sie noch innerhalb der Probezeit entlassen.