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Köln (dpa/lsw) - Die Klage von zwei Imamen aus Baden-Württemberg nach ihrer Entlassung aus Moscheegemeinden der Türkisch-Islamischen Union Ditib hat kaum Chancen auf Erfolg. Das ließ das Kölner Arbeitsgericht am Freitag beim Prozessbeginn durchblicken. Im Kern gehe es um die Frage, ob der Ditib-Bundesverband Arbeitgeber der nach dem gescheiteren türkischen Militärputsch entlassenen Religionsgelehrten war und ob diese vom Verband arbeitsrechtliche Weisungen erhalten hätten, sagte Richter Christian Ehrich. Daran gebe es erhebliche Zweifel. Ein „Problem“ sei auch, dass es keinen Arbeitsvertrag zwischen Ditib und den Imamen gebe.
Die Ditib ist der größte Islam-Dachverband in Deutschland, sie ist wegen ihrer Nähe zur türkischen Führung aber politisch umstritten. Ein Rechtsvertreter sagte, die Geistlichen seien Beamte des türkischen Staates und von der Religionsbehörde Diyanet in Ankara entsandt worden. Die Ditib sei falscher Adressat für die Klage.
Nach dem Putschversuch waren die beiden Imame aus Baden-Württemberg im August per Ministererlass des türkischen Staates ihrer Ämter erhoben worden. Einem Gerichtssprecher zufolge waren auch andere Imame betroffen. Der Kölner Prozess gilt als erster dieser Art in Deutschland. Die Entscheidung soll am 7. April verkündet werden.