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Stuttgart (dpa/lsw) - Immer mehr Kommunen haben Gleichstellungsbeauftragte: Ein Jahr nach Inkrafttreten des Chancengleichheitsgesetzes haben 32 Landkreise und Gemeinden die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten bestellt. Wie das Sozialministerium in Stuttgart weiter mitteilte, laufen bei den anderen Kreisen und Gemeinden noch die Stellenbesetzungen. Oder der Posten sei bereits besetzt, ohne dass ein Antrag auf Kostenerstattung im Ministerium eingegangen sei.
Als letztes Bundesland hatte Baden-Württemberg im vergangenen Jahr kommunale Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich verankert. Sie sollen dafür sorgen, dass Frauen gleiche Chancen erhalten, in Behörden, Rathäusern und Landratsämtern aufzusteigen.
Das Chancengleichheitsgesetz trat am 27. Februar 2016 in Kraft und schreibt erstmals die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in den 44 Stadt- und Landkreisen sowie in den 13 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50 000 gesetzlich vor. Die einjährige Übergangsfrist ist Ende Februar ausgelaufen.
Der Gemeinde- und der Städtetag lehnten die Neuregelung ebenso wie CDU und FDP im Landtag ab. Sie argumentierten, die meisten der betroffenen Städte engagierten sich bereits für Gleichstellung; es bedürfe keiner weiteren Vorschrift. Die damalige Ministerin Katrin Altpeter (SPD) konterte, die Aufgabe der Gleichstellung in diesen Kommunen sei oft nur mit geringen personellen Ressourcen ausgestattet. So könne man Gleichberechtigung nicht kraftvoll vorantreiben.