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Tübingen/Reutlingen (dpa/lsw) - Im Mordprozess zu einer tödlichen Attacke mit einem Dönermesser in Reutlingen muss sich das Gericht auch am zweiten Verhandlungstag (Dienstag, 9.00 Uhr) mit dem Alter des Angeklagten beschäftigen. Nach Angaben der Sprecherin des Landgerichts Tübingen wird unter anderem ein Dolmetscher befragt, der mit den Eltern des Angeklagten im syrischen Aleppo zur Altersfrage telefoniert hat.
Dem jungen Mann auf der Anklagebank wird Mord sowie zweifacher versuchter Mord vorgeworfen. Unklar ist, ob der anerkannte Asylbewerber aus Syrien zum Zeitpunkt der Tat bereits 21 Jahre alt war, wie es auf seinem Ausweis steht, oder ob er damals noch Heranwachsender war, wie er behauptet. Dann wäre eine Jugendkammer zuständig und müsste den Prozess vom Schwurgericht übernehmen (Az.: 5 Ks 26 Js 15235/16).
Der Angeklagte, einst Angestellter in einem Imbisslokal, soll am 24. Juli vergangenen Jahres seine 45 Jahre alte Freundin und Arbeitskollegin mit einem Dönermesser getötet haben. Bei einem Amoklauf durch die Innenstadt habe er weitere Menschen töten wollen und sie dabei verletzt, hieß es in der Anklage. Ein Urteil wird Anfang April erwartet.