Insgesamt stehen für den Winterdienst 25 Lastwagen zur Verfügung. Zehn davon sind Kombistreuer, die Sole, Feuchtsalz und reinen Trockenstoff auf die Fahrbahn aufbringen können. Foto: CZ-Archiv Quelle: Unbekannt

Von Uli Nagel

Die Einsatzpläne und Streurouten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart, wo der Winterdienst angesiedelt ist, stehen. Dabei ist die Präventiv-Streuung mittlerweile fester Bestandteil. Gesprächsbedarf haben die Gemeinderatsfraktionen noch bei einigen Punkten, unter anderem was den Winterdienst auf reinen Radwegen betrifft. Aus Kostengründen werden in Stuttgart nach wie vor nur elf Kilometer von Schnee und Eis befreit.

Schneebedeckte Fahrbahnen kennen die Stuttgarter Rad- und Autofahrer fast nur noch vom Fernsehen oder Skiurlaub. Den letzten harten Winter gab‘s vor vier Jahren mit 67 Einsatztagen für die städtischen Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr waren es 39, wobei die meisten davon präventiv waren. Keine Frage, das Aufbringen von Salzsole hat sich in den vergangenen vier Jahren bewährt und etabliert. Was immer wieder ein Streitpunkt ist, betrifft separate Radwege. Nur elf Kilometer werden von der städtischen Flotte oder von Privatunternehmen im Auftrag der Landeshauptstadt von Schnee und Eis befreit. Die sollen jedoch laut den Freien Wählern nicht immer zuverlässig arbeiten. Sie fordern deshalb die Verwaltung auf, ihre Kontrollen vor allem dort zu intensivieren, wo es im vergangenen Jahr Probleme mit der Zuverlässigkeit gab. Das betreffe laut Antragssteller insbesondere die Außenbezirke. Das Thema soll am kommenden Dienstag im Technikausschuss diskutiert werden. Ansonsten setzt der städtische Winterdienst auf Bewährtes. Was das ist, haben wir einmal zusammengetragen.

Salzsole: Im Gegensatz zum Feuchtsalz, das über einen Streuteller verteilt wird, gelangt die Salzsole mittels dreier Düsen auf die Fahrbahn. Die Streubreite beträgt insgesamt elf Meter, wobei auch hier die Straßen nach ihrer Dringlichkeitsstufe (von I bis III) abgefahren werden. Das Kontingent beträgt in diesem Jahr rund 310 000 Liter. Doch im Kampf gegen Glatteis kann die Stadt dennoch nicht ganz auf die herkömmliche Streutechnik verzichten. Der Grund: Für größere Streumengen und sehr niedrige Temperaturen taugt die Sole-Streutechnik nicht.

Fuhrpark: Zur Erfüllung der Winterdienstaufgaben auf Fahrbahnen stehen insgesamt 25 Lastwagen zur Verfügung. Zehn davon sind Kombistreuer, die reine Sole, Feuchtsalz und reinen Trockenstoff auf die Fahrbahn aufbringen können. Weiter gibt es noch sieben Unimogs (inklusive zwei Reservefahrzeuge), die bei winterlichen Straßenverhältnissen im Brandfall auch als Feuerwehrfahrzeuge einsetzbar sind. Ergänzt wird der Winterfuhrpark von neun Kleinfahrzeugen. In der Nachtschicht sind zwischen elf und 21 Mitarbeiter, tagsüber bis zu 33 Mitarbeiter im Einsatz.

Salzlager: Mit den drei neuen Silos beträgt die Salzlagerkapazität mittlerweile 3400 Tonnen. Der baufällige Silo in der Betriebsstelle Burgholzstraße wird seit diesem Jahr zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Insgesamt verfügt die Stadt über eine Salzmenge, die in den vergangenen drei Jahren problemlos ausreichte. So war der Verbrauch (Fahrbahnen) im vergangenen Winter gerade einmal 1446 Tonnen, was natürlich an dem Präventivstreuen mit Salzsole liegt. Zum Vergleich: In den beiden Rekordwintern 2004/05 und 2009/10 wurden jeweils fast 10 000 Tonnen Salz gestreut.

Räum- und Streuumfang: Die Winterdienstverpflichtung der Stadt beträgt 954 der insgesamt 1409 Kilometer Straßenlänge Stuttgarts. 393 Kilometer ebene Wohnstraßen werden nur im Schneefall geräumt. Dazu kommen noch 246 Kilometer Gehwege, 5712 Fußgängerüberwege und in der „Hauptstadt der Stäffele“ fast 20 000 Treppenstufen hinzu. Geräumt werden zwei Kilometer Wege zu den Glascontainern, 33 Kilometer Verbindungswege durch Grünanlagen sowie 56 Kilometer verkehrswichtige Fußwege außerhalb geschlossener Ortschaften.

Radwege: Bis auf Weiteres werden in dieser Winterperiode rund elf Kilometer Radwege von Schnee und Eis geräumt. Die Auswahl dieser Radwege erfolgt in Abstimmung mit dem Fahrradbeauftragten der Stadt und dem ADFC. Laut AWS ist eine Ausweitung aus Kostengründen derzeit nicht möglich.

Kosten: Was die Kosten für den städtischen Winterdienst angeht, so sind deren Ausmaß natürlich vom Wetter abhängig. Der letzte teure Winter war 2012/13 mit insgesamt 67 Einsatztagen und rund 4,733 Millionen Euro Kosten. Die letzten drei Winterperioden waren mit 3,573 Millionen Euro (2013/14), 3,568 (2014/15) und 3,547 (2015/16) vergleichsweise „günstig“.

Mitarbeiter: Wer denkt, dass der Eigenbetrieb durch einen milden Winter Geld spart und die Mitarbeiter durch weniger Einsatztage in ihren Aufenthaltsräumen „Däumchen drehen“, der sieht sich getäuscht. Denn Straßenreinigung und Winterdienst haben ein gemeinsames Budget. Gibt es in Stuttgart einen milden Winter, so stehen für die Straßenreinigung mehr Finanzmittel aus diesem Etat zur Verfügung. Und wenn der Räumdienst mangels Schnee und Eis einmal nichts zu tun hat, so tauscht er die Schneeschippe kurzerhand mit dem Besen und verrichtet normale Straßenreinigungsarbeiten.

Streupflicht und Dringlichkeit

Viele Beschwerden über fehlenden Winterdienst beruhen oft auf der Unkenntnis der Bürger und Verkehrsteilnehmer darüber, wer wann und wo verpflichtet ist, Winterdienst durchzuführen und wer nicht. Die Pflicht zum Winterdienst haben die Kommunen nur auf gefährlichen und verkehrswichtigen Straßenabschnitten und auch nur während der Hauptverkehrszeit. Unabhängig davon ist der Winterdienst des Eigenbetriebs AWS bei Bedarf im 24-Stunden-Betrieb im Einsatz, um schon vor Beginn des Berufsverkehrs die Hauptverkehrswege und gefährlichen Stellen im städtischen Straßennetz von Schnee zu räumen und gegen Glätte abzustreuen. Für Winterdienst auf Gehwegen ist jeweils der Anlieger/Anwohner zuständig - ohne Wenn und Aber. Leider gibt es laut Stadtverwaltung noch zu häufig Versäumnisse beim Winterdienst der Anlieger auf Gehwegen, denn im Schadensfall haftet der winterdienstpflichtige Bürger gegenüber dem Unfallopfer.

Wann und wie oft geräumt werden muss, hängt von der Wetterlage ab. Vorgeschrieben ist: bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonntags und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut werden. Kommt es tagsüber zu Schnee- und Eisglätte, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen, und zwar bis 21 Uhr. Dabei dürfen in Stuttgart weder Salze noch andere auftauende Stoffe verwendet werden.

Der Winterdienst von Fahrbahnen erfolgt nach Dringlichkeitsstufen. Diese Dringlichkeitsstufen werden in Absprache mit der Polizei festgelegt und in einem Streuplan umgesetzt.

Dringlichkeits-Stufe I: Verkehrswichtige und gefährliche Stellen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für öffentlichen Personennahverkehr, Zufahrten für Notaufnahmen in Krankenhäusern.

Dringlichkeits-Stufe II: wichtige Verbindungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen, Wohnsammelstraßen.

Dringlichkeits-Stufe III: Sogenannte steile Wohnstraßen über fünf Prozent Steigung/Gefälle

Rest: Ebene Wohnstraßen unter fünf Prozent Steigung/Gefälle werden in der Regel geräumt, gegebenenfalls auch bestreut. Allerdings erst möglich, wenn sich die Fahrbahnen der Dringlichkeitsstufen I bis III in verkehrssicherem Zustand befinden.