Für Rollstuhlfahrer ein unüberwindbares Hindernis auf dem Weg vom Seelberg zur Stadtbahnhaltestelle Ebitzweg. Foto: Nagel Quelle: Unbekannt

Von Uli Nagel

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird in eine der nächsten Sitzungen wieder einmal zu Gast im Bezirksbeirat Bad Cannstatt sein, um über das Thema Barrierefreiheit zu referieren. Hintergrund ist ein Antrag der CDU, der auf ein Problem für Rollstuhlfahrer an der Stadtbahn-Haltestelle Kienbachstraße aufmerksam macht.

Anfang 2013 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft, das eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 vorsieht. Die SSB hat ihre Hausaufgabe gemacht und in den vergangenen Jahren ihre Haltestellen nach und nach entsprechend umgebaut und nachgerüstet. Mit einem ziemlich großen und vor allem teuren Aufwand. Denn aus vielen Tief- mussten die SSB-Planer Hochbahnsteige machen. Allerdings muss nach Meinung der CDU nachgebessert werden - vor allem an alten Hochbahnsteigen. Beispielsweise dem an der Haltestelle Kienbachstraße. Der hat fast zwei Jahrzehnte auf dem Buckel und wurde laut SSB noch unter anderen Prämissen gebaut. Bei dessen Bau war noch ein Toleranzabstand von zehn Zentimetern zwischen Bahnsteig und Zug die Norm, was allerdings zu Probleme n bei Rollstuhlfahrern führte. Vor allem wenn dann noch im Lauf der Jahre eine Abstandsvergrößerung etwa durch ganz normale Gleissetzungen hinzukommt.

Die SSB-Planer haben das Problem längst erkannt und bauen mittlerweile nur noch mit einer Toleranz von fünf Zentimetern. Damit ist das Problem an der Kienbachstraße jedoch noch nicht gelöst. In einer der nächsten Sitzung soll die SSB AG deshalb zu diesem Thema Stellung beziehen. Vor allem zu der Frage, wann das Manko behoben wird. Dabei wird mit Sicherheit auch die Haltestelle Ebitzweg wieder einmal zur Sprache kommen. Fast schon ein Dauerbrenner im Bezirksbeirat. Denn mit der Verlegung der Haltestelle der U 13 vom Augsburger Platz zum Ebitzweg wurde diese zwar barrierefrei erschlossen, allerdings nur für Fahrgäste, die von der Winterhalde her kommen. Die Seelbergbewohner müssen nach wie vor die Unterführung benützen. Für Rollstuhlfahrer natürlich ein Ding der Unmöglichkeit. Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz gilt eine Stadtbahnhaltestelle dann als barrierefrei, wenn sie mindestens von einer Seite aus zugänglich ist. Diesen Job haben die SSB-Verantwortlichen erledigt, was das Problem für die Bewohner des Seelbergs jedoch nicht behob.

2013 präsentierte das Stadtplanungsamt dem Bezirksbeirat eine Lösung, die jedoch extrem aufwendig ist: Eine Rampe, die auf beiden Seiten einen Höhenunterschied von vier Metern überwinden muss. Die westliche Rampe würde demnach 81 Meter lang sein, die östliche immerhin noch 74 Meter. Technisch machbar, aber zu Lasten von viel Grün. Was erschwerend hinzu kommt: Der Mittelstreifen auf der Augsburger Straße muss entfernt werden und im westlichen Bereich gehört der Großteil der Flächen nicht der Stadt. Zudem sind dort Gärten. Für eine Rampenlösung müsste deshalb sogar das Planungsrecht geändert werden. Die Kosten, so erfuhren es die Räte, gehen laut Stadtplanungsamt in die Millionen. Von einer Aufzuglösung rieten die Stadtplaner gänzlich ab, weil mangels sozialer Kontrolle die Vandalismusgefahr groß sei.

Tatsache ist, dass dem Bezirksbeirat das Thema „komplett barrierefreie Haltestelle Ebitzweg“ sehr am Herzen liegt und er es mehrmals in seine Prioritätenliste für die Haushaltsberatungen aufgenommen hat. Bisher ohne Erfolg.