Die Staatsanwaltschaft hat große Zweifel an der Aussage des 33-Jährigen, der seine Erschießung durch die Polizei habe provozieren wollen. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

(wic/dpa) - Ein Mann lockte am 10. Juli zwei Polizisten zu einer Tiefgarage im Hallschlag, stach unvermittelt auf einen Beamten ein und verletzte ihn schwer. Vor Gericht wird ihm versuchter Mord vorgeworfen. Der 33-Jährige sagte zum Prozessauftakt, er wollte erschossen werden.

Jetzt sitzt der 33-Jährige auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer. Die Richter sollen herausfinden, wo das eigentliche Motiv des Messerangriffs liegt. Nach der Anklage soll der 33-Jährige arbeitslose Industriemechaniker und bereits durch Gewalttaten bekannte Mann an jenem Julimorgen gegen fünf Uhr per Notruf das Revier der Polizeiwache Martin-Luther-Straße alarmiert haben. Er gab an, dass er verdächtige Gasgeräusche aus einer Großgarage in der Erwin-Hageloh-Straße gehört hat.

Ein 24 Jahre alter Polizist und sein 25-jähriger Kollege fuhren hin. Sie stiegen aus dem Streifenwagen aus und wurden sofort von dem Angeklagten mit einem Klappmesser angegriffen. Der ältere Beamte wurde am Hals schwer verletzt. In Notwehr schossen die Polizisten auf den Angreifer und verletzten ihn lebensgefährlich. Den Einsatz der Dienstwaffe bezeichnet die Staatsanwaltschaft aufgrund der Notwehrlage als gerechtfertigt.

Doch warum griff der Angeklagte ohne Vorwarnung und ohne ersichtlichen Grund die beiden Polizisten überhaupt an? Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der 33-Jährige mit direktem Tötungsvorsatz handelte. Er soll zur Tatzeit leicht angetrunken gewesen sein. Der Beschuldigten sagte jedoch vor Gericht, es habe sich bei der Aktion um einen Selbstmordversuch gehandelt. Er fühlte sich von der Polizei nicht ernstgenommen, als er am Vortag in einem Cannstatter Supermarkt an der Hand verletzt wurde und gegen den Verursacher Anzeige erstatten wollte.

Daraufhin habe er erreichen wollen, dass ihn die Polizei erschießt. Sein Plan war, mit geöffnetem Messer auf die Beamten zuzugehen, die dann in Notwehr tödliche Schüsse auf ihn abgeben sollten. Tatsächlich wurden Schüsse auf ihn abgegeben, allerdings wurde er „nur“ lebensgefährlich verletzt: Zwei Projektile befinden sich heute noch in seinem Bauch und im Oberarm. Der schwer verletzte 25-jährige Polizist hatte ebenfalls viel Glück, denn der 1,5 Zentimeter tiefe Halsstich verlief knapp neben seiner Halsschlagader. Der Angeklagte beteuert, er habe niemand verletzten, sondern nur seinen eigenen Tod herbeiführen wollen.

Ein Sachverständiger soll feststellen, ob der Angeklagte zur Tatzeit infolge übermäßigen Alkoholgenuss und Drogeneinnahme nur bedingt schuldfähig war. Er will Stunden vor der Tat Speed und reichlich Alkohol konsumiert haben. Zwei Tage vor Heiligabend soll das Urteil verkündet werden.