Klage gegen Bezirksvorsteher gescheitert
Verwaltungsgericht beendet Streit um die Bestellung von Martin Körner (SPD)
Stuttgart (eh) - Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Bürgers gegen die Bestellung von Martin Körner (SPD) zum Bezirksvorsteher
von Stuttgart-Ost abgelehnt.
Im N o vember hatte der Stuttgarter Gemeinderat die fünf ehrenamtlichen Bezirksvorsteher der Innenstad tbezirke gewählt. A ls Ergebnis der Kommunalwahl im vergangenen Juni drehte sich das Personalkarussell: Die CDU musste einen Bezirksvorsteherposten an die Grünen abtreten und entschied sich - was parteiintern umstritten war - für den Stuttgarter Osten. Doch statt eines Grünen wurde mit Martin Körner, dem Fraktionsgeschäftsführer der SP D-Landtagsfraktion, ein Genosse als Verwaltungsbeauftragter eingesetzt - obwohl die SPD mit 15 Prozen t Stimmenanteil auf ein historisches Tief im Stuttgarter Osten abgestürzt war. Grüne und SPD hatten sich auf eine Rochade verständigt. Einem Gablenberger Bürger wurde das zu bunt. Er wandte sich im November an das Verwaltungsgericht Stuttgart und begehrte in seiner Klage gegen die Stadt, die Wahl von Körner per einstweiliger Verfügung für ungültig zu erklären und den bisherigen Verwalter von Ost, Bernhard Kübler (CDU), als Amtsverweser bis Jahresende zurückzuholen. Das Gericht wies das Begehren jedoch zurück. Eine Verletzung des Wahlrechts komme nicht in Betracht, da die Bezirksvorsteher nicht von den Bürgern gewählt werden, so die Begründung. Der Kläger könne sich daher nicht auf sein in der Gemeindeordnung verankertes Wahlrecht berufen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt werden.


